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   VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.717   

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VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.717 (https://dejure.org/2013,6368)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16.01.2013 - Au 6 K 12.717 (https://dejure.org/2013,6368)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - Au 6 K 12.717 (https://dejure.org/2013,6368)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einziehung öffentlicher Feld- und Waldwege; Klagebefugnis (teilweise bejaht); Anliegergebrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653

    Mindestfahrbahnbreite für Wohnstraßen; Verletzung des Rechts auf Anliegergebrauch

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.717
    Ob im Ergebnis eine Rechtsverletzung durch die Einziehung der Stichstraße vorliegt, ist dann eine Frage der Begründetheit (BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 15, 16).

    Es handelt sich bei beiden Tatbestandsmerkmalen um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der vollen Nachprüfbarkeit durch die Verwaltungsgerichte unterliegen (BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 19).

    Ob eine solche noch vorliegt oder tatsächlich entfallen ist, muss für sämtliche Verkehrsarten und Verkehrszwecke, aber auch für sämtliche Benutzerkreise geprüft werden, denen die Straße nach dem Inhalt ihrer seinerzeitigen Widmung bisher rechtlich offen stand (BayVGH, U.v. 31.5.2011 a.a.O. Rn. 24).

  • VGH Bayern, 04.05.2006 - 26 N 03.1737
    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.717
    Bereits für den zugrunde liegenden Bebauungsplan hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, U.v. 4.5.2006 - 26 N 03.1737 - juris Rn. 57, 60) ausgeführt, dass sich mit der Fachplanung der Deponie und dem Bebauungsplan keine kollidierenden Planungen gegenüber stehen würden, die sich - auch nach den Vorstellungen der Planungsträger - gegenseitig auf Dauer ausschließen würden.
  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.717
    Maßgeblich ist die das jeweils betroffene Grundstück prägende Situation seiner Umgebung, so dass der Anlieger einschränkende Maßnahmen hinnehmen muss, die aus dem Zweck und dem allgemeinen Gebrauch der Straße folgen, sofern sie nur als Verkehrsmittler erhalten bleibt (BVerwG, U.v. 8.9.1993 - 11 C 38.92 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.717
    Die Klagebefugnis ist nur zu verneinen, wenn beides offensichtlich und eindeutig und nach keiner Betrachtungsweise der Fall sein kann (BVerwG, U.v. 10.10.2001 - 6 C 8/01 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 8 ZB 09.1065

    Anliegergebrauch; Zufahrtsverhältnisse; Straßenanlieger; Anliegergebrauch

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.717
    Da Bauleitpläne nur aufgestellt werden dürfen, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB), begründen diese städtebaulichen Zielsetzungen in der Regel auch Gründe des öffentlichen Wohls (BayVGH, B.v. 19.8.2009 - 8 ZB 09.1065 - BayVBl. 201, 84).
  • VG Osnabrück, 20.02.2009 - 6 A 114/08

    Einziehung; Gemeinwohlbelange; Klagebefugnis; Straßenrecht; Verkehrsbedeutung

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.717
    Ausreichend ist dabei auch, dass die Straße nur noch von Radfahrern oder Fußgängern genutzt wird (VG Osnabrück, U.v. 20.2.2009 - 6 A 114/08 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 19.11.1997 - 8 B 96.2966
    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.717
    Die Volleinziehung einer Straße kommt nur dann in Frage, wenn die Straße die Verkehrsbedeutung keiner der Straßenklassen des Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BayStrWG mehr erfüllt (BayVGH, U.v. 19.11.1997 - 8 B 96.2966 - BayVBl. 1998, 367-370).
  • VGH Bayern, 14.10.2009 - 20 CS 09.2503

    Einstweiliger Rechtsschutz einer Gemeinde gegen vorzeitigen Baubeginn einer

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.717
    Die Entsorgungssicherheit der Elektroofenschlacke muss jedoch in jedem Fall vorrangiges Gewicht haben (BayVGH, B.v. 14.10.2009 - 20 CS 09.2503 - juris Rn. 6).
  • VG Augsburg, 24.07.2012 - Au 6 S 12.861

    Ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg; Straßenbaulast; Erschließungslast der

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.717
    Die Eilanträge der Klägerin mit dem Ziel, die Eintragung der Beigeladenen ins Grundbuch zu verhindern, wurden mit Beschluss vom 24. Juli 2012 abgelehnt (Au 6 S 12.861).
  • VG Augsburg, 28.03.2012 - Au 6 K 10.1740

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit einer auf Abschluss eines Vertrages zur

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.717
    Bei der Prüfung der Ausbaupläne hatte sich jedoch ergeben, dass der gemeindliche Grund für den Ausbau dieser Zufahrt nicht ausreicht und für einen, dem Stand der Technik entsprechenden Ausbau die im Privateigentum liegenden angrenzenden Grundstücksflächen - wenn auch nur in geringem Umfang - in Anspruch genommen werden müssten (VG Augsburg, U.v. 28.3.2012 - Au 6 K 10.1740 - juris Rn. 45).
  • VG Augsburg, 26.06.2013 - Au 6 K 12.1532

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Einziehung einer Straße;

    Dagegen hat die Klägerin Klage erhoben, über die mit Urteil vom 16. Januar 2013 (Au 6 K 12.717) entschieden worden ist.

    Mit Schriftsatz vom 22. November 2012, präzisiert mit Schriftsatz vom 2. Dezember 2012, stellte die Klägerin im Verfahren Au 6 K 12.717 einen zusätzlichen Klageantrag, der vom Gericht abgetrennt wurde und Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte (auch vom Verfahren Au 6 S 12.861) und die beigezogenen Behördenakten, auch vom Verfahren Au 6 K 12.717, sowie auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung verwiesen.

    Sowohl das Berufungszulassungsverfahren über die Einziehungsverfügung (Az. Au 6 K 12.717 bzw. 8 ZB 13.647) als auch das Normenkontrollverfahren über die 3. Änderung des Bebauungsplans ...-West, die beide beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig sind, spielen für die Beurteilung der Fragen im vorliegenden Verfahren keine entscheidende Rolle.

  • VG Augsburg, 04.12.2013 - Au 6 K 13.260

    Ergänzender Planfeststellungsbeschluss; Zufahrtsregelung; keine (erneute)

    Auf Klage der Beigeladenen wurde die Verfügung mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. Januar 2013 (Az. Au 6 K 12.717) insoweit aufgehoben, als darin die öffentlichen Feld- und Waldwege auf den Fl.Nrn. ... und ... eingezogen wurden.

    Allerdings wurde auf Klage der Beigeladenen die Verfügung mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. Januar 2013 (Az. Au 6 K 12.717) hinsichtlich der Fl.Nrn. ... und ... aufgehoben.

    Allerdings wurde auf Klage der Beigeladenen die Verfügung mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. Januar 2013 (Az. Au 6 K 12.717) hinsichtlich der Fl.Nrn. ... und ... aufgehoben.

  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 8 B 15.884

    Umstufung einer Gemeindestraße

    Die von der Klägerin ebenfalls angefochtene Einziehung der Feld- und Waldwege hat das Verwaltungsgericht Augsburg mit Urteil vom 16. Januar 2013 - Au 6 K 12.717 - aufgehoben, soweit der Klägerin hierdurch eine Erschließung ihres Deponiegrundstücks von Norden aus unmöglich gemacht wurde.
  • VGH Bayern, 20.05.2014 - 15 N 12.1454

    3. Änderung des Bebauungsplans "Holzheim-West" ist unwirksam

    Mit Urteil vom 16. Januar 2013 (Au 6 K 12.717 - juris) hob das Verwaltungsgericht Augsburg auf eine Klage der Antragstellerin hin die Einziehung der öffentlichen Feld- und Waldwege auf den FlNr.

    ... dagegen 12 m entfernt ist (vgl. Bl. 347 der Gerichtsakte Au 6 K 12.717).

  • VG Augsburg, 24.07.2012 - Au 6 S 12.861

    Ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg; Straßenbaulast; Erschließungslast der

    Dagegen hat die Antragstellerin Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist (Au 6 K 12.717).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und die im Hauptsacheverfahren (Au 6 K 12.717) vorgelegte Behördenakte verwiesen.

  • VG Ansbach, 13.09.2017 - AN 9 K 16.01816

    Erfolglose Klage eines Gewerbenachbarn gegen die Errichtung eines

    Im vorliegenden Fall könne sich die Klägerin nicht auf den Anliegergebrauch berufen (mit Verweis auf BVerwG, U.v. 8.9.1993 - 11 C 38.92; BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653; VG Augsburg, U.v. 16.1.2013 - Au 6 K 12.717 - juris).
  • VG Augsburg, 04.12.2013 - Au 6 K 13.251

    Begrenzte Regelungswirkung eines ergänzenden Planfeststellungsbeschlusses

    Auf Klage der Beigeladenen wurde die Verfügung mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. Januar 2013 (Az. Au 6 K 12.717) insoweit aufgehoben, als darin die öffentlichen Feld- und Waldwege auf den Fl.Nrn. ... und ... eingezogen wurden.
  • VG Augsburg, 04.12.2013 - Au 6 K 13.261

    Kein Anspruch auf Erteilung einer zivilrechtlichen Sondernutzungsvereinbarung und

    Auf Klage der Klägerin wurde die Verfügung mit Urteil vom 16. Januar 2013 (Az. Au 6 K 12.717) erstinstanzlich insoweit aufgehoben, als darin die öffentlichen Feld- und Waldwege auf den Fl.Nr. ... und ... eingezogen wurden.
  • VG Ansbach, 13.09.2017 - AN 9 K 16.01841

    Erfolglose Nachbarklage gegen die Errichtung eines Elektrofachmarktes

    Im vorliegenden Fall könne sich die Antragstellerin nicht auf den Anliegergebrauch berufen (mit Verweis auf BVerwG, U.v. 8.9.1993 - 11 C 38.92; BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653; VG Augsburg, U.v. 16.1.2013 - Au 6 K 12.717 - juris).
  • VG Augsburg, 04.12.2013 - Au 6 K 13.250

    Ergänzender Planfeststellungsbeschluss; Zufahrtsregelung; begrenzte

    Auf Klage der Beigeladenen wurde die Verfügung mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. Januar 2013 (Az. Au 6 K 12.717) insoweit aufgehoben, als darin die öffentlichen Feld- und Waldwege auf den Fl.Nrn. ... und ... eingezogen wurden.
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